Bildungs- und Teilhabepaket
1. Voraussetzungen
Die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die monatliche Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld), der Wohngeldbehörde (Wohngeld), der Familienkasse (Kinderzuschlag) oder des Fachbereichs Arbeit und Soziales (Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beziehen.
Berechtigt ist man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind vom Anspruch auf Bildung und Teilhabe ausgeschlossen.
2. Wo können Sie die Leistungen beantragen?
Leistungen auf Bildung und Teilhabe können Sie bei der Gemeinsamen Anlaufstelle von Fachbereich Arbeit und Soziales/Jobcenter beantragen.
Für Fragen, die Sie hier nicht beantwortet finden, können Sie sich gerne an unsere Hotline 0621 293-2600 oder 0621 17238-500 (SGB II) wenden, erreichbar*
Montag bis Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und
Montag bis Donnerstag 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Servicezeiten
Montag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Dienstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Mittwoch 13:30-16:00 Uhr
Donnerstag 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Freitag geschlossen
Hinweis:
Auf Grund einer Personalversammlung sind die Mitarbeitenden der Anlaufstelle für Bildung und Teilhabe am 08.05.2024 zwischen 09:00 Uhr und 15:00 Uhr
nur eingeschränkt verfügbar.
Wir stehen Ihnen am folgenden Werktag
(Freitag, den 10.05.2024) wieder telefonisch zur Verfügung. Ab 13.05.2024 stehen wir wieder uneingeschränkt zur Verfügung.